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FÖRDERUNG

WER

Bewerben können sich nicht gewinnorientierte Organisationen / Vereine mit Projekten, die dem Breitensport förderlich sind. Dazu gehören u.a. Anlässe für:

  • Kinder und Jugendliche

  • Erwachsene und Familien

  • Seniorinnen und Senioren

  • Personen mit und ohne Behinderungen

  • Leiterinnen und Leiter in Weiterbildungsprojekten

WIE

Gesuche werden jederzeit und ausschliesslich über unser Gesuchformular entgegengenommen. Zusätzlich erwarten wir detaillierte Budgets und Projektbeschriebe.

WO

Das Wirkungsfeld der Stiftung beschränkt sich auf die Zentralschweiz.

WAS

Wir prüfen Gesuche die mindestens 50% eigenfinanziert sind.

Keine finanziellen Unterstützungen erfolgen an:

  • Baukosten und Materialanschaffungen

  • administrative Vereinskosten

  • Mitgliederbeiträge

  • Einzelsportlerinnen und -Sportler

  • Behördenprojekte

WANN

Der Stiftungsrat prüft die vollständigen Gesuche jeweils im März, Juni, September und November und entscheidet über deren Genehmigung. Die gegenseitigen Leistungen werden in einer Vereinbarung festgehalten und abgewickelt.

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