für die Vergabe von Unterstützungsbeiträgen
Nicht gewinnorientierte Vereine und Organisationen können einen Unterstützungsantrag an die Stiftung stellen.
Der Stiftungsrat entscheidet über allfällige Unterstützungsbeiträge mit einfachem Mehr endgültig.
Vom Stiftungsrat beschlossene Beiträge werden für maximal 3 Jahre geleistet. Eine Verlängerung bedingt einen neuen Antrag.
Die vom Stiftungsrat gefällten Entscheide sind endgültig und müssen nicht begründet werden.
Das im Internet zur Verfügung gestellte Antragsformular muss vollständig ausgefüllt der Geschäftsstelle der Stiftung zugestellt werden.
Die Anträge, mit ergänzenden Angaben zum Verein, Projekt und zur Kontaktperson, werden dem Stiftungsrat mindestens 30 Tage vor der nächsten Sitzung zugestellt.
Jeder Stiftungsrat ist berechtigt, den Antragssteller zu kontaktieren, bzw. sich über das Projekt zu orientieren.
Der Stiftungsrat entscheidet mit Handmehr an den Quartalssitzungen über vorhandene Anträge. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Vorsitzenden.
Abwesende Stiftungsräte können ihre Stimme schriftlich (E-Mail) zu Händen der Stiftungssitzung abgeben.
Der Stiftungsrat im Frühjahr 2016
Werner Häfliger (Präsident), Arthur Waser, Claudia Burkhard, Edith Müller Loretz, René Barmettler, Patrick Udvardi
Stiftung Breitensport | Postfach | 6005 Luzern | Telefon: +41 79 318 2222
eMail: info@stiftung-breitensport.ch | Web: www.stiftung-breitensport.ch